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Arzneimittelähnliche MedizinprodukteZum 1. Juli 2008 gilt, dass Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die als Medizinprodukte zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt sind ausgenommen Verbandmittel in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden können (§ 31 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB V). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erstellt eine Positivliste (Anlage V der Arzne [..]
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